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   RG, 07.10.1895 - 3368/95   

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https://dejure.org/1895,268
RG, 07.10.1895 - 3368/95 (https://dejure.org/1895,268)
RG, Entscheidung vom 07.10.1895 - 3368/95 (https://dejure.org/1895,268)
RG, Entscheidung vom 07. Oktober 1895 - 3368/95 (https://dejure.org/1895,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist es zulässig, im schwurgerichtlichen Verfahren durch Aufnahme nur einzelner, als angeblich falsch beschworener Thatsachen in die wegen Zeugenmeineides zu stellende Schuldfrage die Entscheidung der Geschworenen auf diese Thatsachen zu beschränken, und dementsprechend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 27, 369
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55

    Rechtsmittel

    § 157 StGB ist vielmehr anwendbar, wenn seine Voraussetzungen auch nur für einen Teil der falschen Aussage festgestellt werden (RGSt 27, 369; 59, 61; 61, 225).
  • BGH, 10.04.1957 - 2 StR 94/57

    Rechtsmittel

    Das hat das Reichsgericht mehrfach ausgesprochen und daraus gefolgert, daß die Frage der Anwendung des § 157 StGB (damals Nr. 1) nur gegenüber diesem einheitlichen Delikt des Meineides in seiner Totalität in Betracht gezogen, nicht aber hinsichtlich der Aussagen zu den einzelnen Punkten getrennt gestellt werden könne (RGSt 27, 369; 59, 61; 61, 225).
  • BGH, 08.08.1952 - 4 StR 797/51

    Rechtsmittel

    Deshalb darf die Frage, ob einem Täter die Strafminderung des § 157 StGB zuzubilligen ist, nur dieser einheitlichen Straftat gegenüber erwogen werden, nicht aber so, als lägen mehrere, voneinander trennbare Meineidstaten vor, die in ihrer Beziehung zu § 157 StGB einer verschiedenen Beurteilung zugänglich wären (RGSt 27, 369; 59, 62, 60, 57).
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